Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Angebot/Preise
    Im Preis enthalten sind die speditionsfähige Verpackung und das speditionsübliche Verladen der Ware.
  1. Bestellungsbestätigung
    Die Bestellung muss von beiden Parteien bestätigt werden. Nur die Verkaufsbedingungen auf dem Bestellungsformular sind bindend.
  1. Lieferung
    Der Liefertermin ist nicht bindend. Eine eventuelle Verzögerung von bis zu 10 Tagen ist im Rahmen der Bestellungsbedingungen zulässig.
  1. Transport
    Die Transportkosten werden zusätzlich verrechnet. Der Käufer muss unverzüglich das Fahrzeug auf eigene Kosten entladen und hat für die Bedingungen für eine unverzügliche Abladung zu sorgen.
  1. Mustersendungen
    Holzproben sowie Fotos stellen nur einen Ausschnitt der zugrunde liegenden Liefermenge dar. Altholz zeichnet sich durch Schwankungen in Maßen, Farben, Strukturen und Texturen aus. Abweichungen in Eigenschaften der gelieferten Ware von den Eigenschaften der Probe, stellen daher keinen Mangel dar.
  1. Mängel und Haftung
    Quantitative Unstimmigkeiten sind bei Abladung zu melden. Qualitative Reklamationen sind binnen 7 Tagen ab Lieferungsabnahme zu melden. Im Falle einer Haftung erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung der Ware, eine Ersatzlieferung oder Rücknahme der Ware gegen Kaufpreisgutschrift. Im Falle einer Verarbeitung oder Veräußerung der Ware, ist eine Reklamation ausgeschlossen. Altholz zeichnet sich durch Schwankungen in Maßen, Farben, Strukturen und Texturen sowie durch vom ehemaligen Gebrauch stammende Verarbeitungsmerkmale aus. Diese Eigenschaften sind materialspezifisch und stellen daher keine Grundlage für eine Haftung dar. Altholz ist eine bruch- und beschädigungsempfindliche Ware, daher berechtigt ein Bruch von einer Menge bis zu 5% der Ware je Lieferung nicht zu Ersatzforderungen. Wir übernehmen keine Haftung über Ablagerungen sowie erneuten Schädlingsbefall unserer gelieferten Ware- betrifft thermisch imprägniertes Holz.
  1. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers, sind wir berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich auf Kosten des Käufers abzuholen.
    Der Käufer hat für eine Lagerung der Ware in Bedingungen, die die Qualität der Ware nicht beeinflussen, zu sorgen.
  1. Schlussbestimmungen
    Erfüllungsort ist der Firmensitz des Verkäufers. Über sämtlichen Streitigkeiten wird ausschließlich das sachlich und örtlich zuständige Gericht entscheiden.
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